Mohammed Schemsed-din Hafis

(Übersetzung: Vincenz Ritter von Rosenzweig-Schwannau)


Aus: Buchstabe Dal

71.

Liebeslust an schwarzen Augen
Weicht mir nimmer aus dem Sinn:

So beschloss es ja der Himmel:
Anders wird's nicht künftighin.

Qual nur schafft der Nebenbuhler
Und Versöhnung schliesst er aus;

Aber steigt der Morgenseufzer
Etwa nicht zum Himmelshaus?

Schon vom Anfang aller Tage
Weihte man dem Trunke mich:

Alles, was man da beschlossen
Ganz genau erfüllt es sich.

Rother Wein, ein sich'res Plätzchen,
Und ein Schenke, der dich liebt:

Herz, was willst du Bess'res haben,
Da es doch nichts Bess'res gibt?

 Vogt! Der Flöte und der Pauke
Schenke, Gott zu Liebe, mich:1

Das Gesetz wird nicht gesetzlos,
Wenn mich ihr Geschwätz beschlich.2

Heimlich nur kann ich Ihn lieben:
Von Umarmung und von Kuss

Thu' ich besser nicht zu sprechen:
Niemals wird mir der Genuss.

Auge, wasch' die Brust Hafisens
Von des Grames Bild nicht rein:

Schlug des Holden Schwert die Wunde,
Wird der Fleck untilgbar sein.
 

1 D.h.: Erlaube mir die Töne der Flöte und der Pauke anzuhören.

2 D.h.: Dem Gesetze geschieht durch ihre Töne kein Abbruch. - Bi kanun, gesetzlos, heisst aber auch ohne Psalter, durch welche letztere Bedeutung der Dichter, auf zwei vorhergenannten Instrumente anspielend, ihnen ein drittes beigesellt.

 

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